Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung mehr als 1.177 Euro Erstattung
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Bayern Infos


Viele scheuen den Aufwand einer Einkommensteuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Dabei lohnt sich der Aufwand und bringt bares Geld, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2009 1.177,- Euro erstattet bekommen. „Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Nach den Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen.

Prüfen, ob Antragsveranlagung Sinn macht

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. „Zudem können mehr Handwerkerkosten geltend gemacht werden.“

Hilfe kann man sich bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. holen. Die Steuerexperten erstellen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung, errechnen den Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage und Arbeitnehmersparzulage. Alle Leistungen sind dabei durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sich nach den jeweiligen Einkünften richtet.

Mehr Infos unter www.lohi.de.



Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



Pressetext zum Download

Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen.


Kontakt:


Siegfried Stadter

Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Bahnhofstr. 15

95444 Bayreuth

Tel: (0921 / 23475)

E-Mail: s.stadter@lohi.de
(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> FroehlichPR << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Viele scheuen den Aufwand einer Einkommensteuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Dabei lohnt sich der Aufwand und bringt bares Geld, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2009 1.177,- Euro erstattet bekommen. „Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Nach den Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen.

Prüfen, ob Antragsveranlagung Sinn macht

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. „Zudem können mehr Handwerkerkosten geltend gemacht werden.“

Hilfe kann man sich bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. holen. Die Steuerexperten erstellen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung, errechnen den Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage und Arbeitnehmersparzulage. Alle Leistungen sind dabei durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sich nach den jeweiligen Einkünften richtet.

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



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