Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen
Datum: Mittwoch, dem 09. Mai 2018
Thema: Bayern Infos


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,2 Millionen Euro gegen zwei Abpackunternehmen verhängt. Die Unternehmen hatten eine Handelskette beliefert.

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern, verboten. Unter dieses Verbot fallen in aller Regel auch Preisabsprachen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wie das Bundeskartellamt am 3. Mai 2018 mitteilte, hat es gegen zwei Abpackunternehmen wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von 13,2 Millionen Euro verhängt. Die beiden Unternehmen belieferten eine Handelskette mit Kartoffeln und Zwiebeln. Nach Angaben des Bundeskartellamts haben die beiden Unternehmen bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote die anzusetzenden Einkaufspreise abgesprochen und damit den Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Handelskette praktisch ausgeschaltet.

Mindestens seit 2005 bis zum Beginn der Verfahrenseinleitung im Mai 2013 hätten die beiden Unternehmen vor der wöchentlichen Angebotsabgabe regelmäßig telefonischen Kontakt gehabt. Dabei sollen sie sich über ihre Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln informiert und sich auf einen einheitlichen Rohwarenpreis geeinigt haben. Auf der Grundlage dieses Rohwarenpreises wurde dann das Angebot an die Handelskette kalkuliert. Darüber hinaus seien auch für weitere Kostenpositionen die gleichen oder annähernd gleichen Werte angesetzt worden, teilte die Behörde weiter mit.

Bei der Festsetzung des Bußgeldes sei berücksichtigt worden, dass ein Unternehmen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe. Gegen die Bußgeldbescheide kann noch Einspruch eingelegt werden.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dabei muss es nicht immer um offensichtliche Verstöße wie illegale Preisabsprachen gehen. Schon bestimmte Regelungen in Vertragsklauseln können kartellrechtswidrig sein und entsprechend sanktioniert werden. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht erfahrenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
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Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,2 Millionen Euro gegen zwei Abpackunternehmen verhängt. Die Unternehmen hatten eine Handelskette beliefert.

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern, verboten. Unter dieses Verbot fallen in aller Regel auch Preisabsprachen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Wie das Bundeskartellamt am 3. Mai 2018 mitteilte, hat es gegen zwei Abpackunternehmen wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in einer Gesamthöhe von 13,2 Millionen Euro verhängt. Die beiden Unternehmen belieferten eine Handelskette mit Kartoffeln und Zwiebeln. Nach Angaben des Bundeskartellamts haben die beiden Unternehmen bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote die anzusetzenden Einkaufspreise abgesprochen und damit den Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Handelskette praktisch ausgeschaltet.

Mindestens seit 2005 bis zum Beginn der Verfahrenseinleitung im Mai 2013 hätten die beiden Unternehmen vor der wöchentlichen Angebotsabgabe regelmäßig telefonischen Kontakt gehabt. Dabei sollen sie sich über ihre Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln informiert und sich auf einen einheitlichen Rohwarenpreis geeinigt haben. Auf der Grundlage dieses Rohwarenpreises wurde dann das Angebot an die Handelskette kalkuliert. Darüber hinaus seien auch für weitere Kostenpositionen die gleichen oder annähernd gleichen Werte angesetzt worden, teilte die Behörde weiter mit.

Bei der Festsetzung des Bußgeldes sei berücksichtigt worden, dass ein Unternehmen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert habe. Gegen die Bußgeldbescheide kann noch Einspruch eingelegt werden.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dabei muss es nicht immer um offensichtliche Verstöße wie illegale Preisabsprachen gehen. Schon bestimmte Regelungen in Vertragsklauseln können kartellrechtswidrig sein und entsprechend sanktioniert werden. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht erfahrenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.

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