Gemeinsam in die Arbeit und jeder rechnet für sich ab?
Datum: Dienstag, dem 19. März 2019
Thema: Bayern Infos


Durch den individuellen Autoverkehr wird die Umwelt belastet. Warum nicht umweltfreundliche Fahrgemeinschaften für den Weg zur Arbeit bilden und dabei Steuern sparen? Das lässt sich realisieren, wenn die Arbeitszeiten der wohnortnahen Kollegen mit den eigenen übereinstimmen. Dieses Verhalten wird vom Fiskus belohnt. Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag, unabhängig davon, ob man Selbstfahrer oder Mitfahrer ist.

Identische Entfernungspauschale

Wer mit seinem Auto alleine in die Arbeit fährt, kann für jeden Entfernungskilometer zwischen seiner Wohnung und Arbeit 30 Cent absetzen. Pro Arbeitstag geht das einmal. Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Wer sich von seinem Arbeitskollegen chauffieren lässt und mitfährt, kann genau den gleichen Betrag absetzen. Allerdings dürfen Mitfahrer nur bis zu 4.500 Euro Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

Höchstbetrag hoch angesetzt

Der Höchstbetrag entspricht umgerechnet einer Wegstrecke von 15.000 Kilometern. Wenn zum Beispiel bei einer vierköpfigen Fahrgemeinschaft an insgesamt 228 Arbeitstagen jeder zu gleichen Teilen abwechselnd der Fahrer ist, kommt jeder auf 57 Fahrer- und 171 Mitfahrertage. Die Höchstgrenze wird bei Mitfahrertagen dann bei 87 Kilometern täglicher Entfernung zur Arbeit erreicht. Sie ist also recht hoch angesetzt und wird in der Regel nicht ausgeschöpft.

Umwege werden nicht berücksichtigt

Werden weitere Kollegen unterwegs eingesammelt und wird ein Umweg zum Betrieb gefahren, kann dieser im Rahmen der Entfernungspauschale nicht geltend gemacht werden. Größere Umwege, um einen Kollegen abzuholen, rentieren sich steuerlich gesehen also nicht, wenn man sich beim Fahren abwechselt. Da ist es besser, es wird an einem zentralen Knotenpunkt ein Treffpunkt vereinbart, zu dem jeder selbst hinfährt und von dort aus wird dann gemeinsam weitergefahren.

Gut für die Umwelt und den Geldbeutel

Wechseln sich die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft beim Fahren und Mitfahren ab, so rentiert sich das für alle. Und ein Beitrag zum Klimaschutz ist allemal geleistet, da Benzin, Abgase und Feinstaub durch Reifenabnutzung eingespart wurden. Und auch die Lebensdauer des eigenen Autos steigt durch die geringere Kilometerzahl und die geringere Abnutzung von Verschleißteilen. Was wieder gut fürs eigene Portemonnaie ist. Also mal das berufliche Umfeld checken, ob sich hier nicht ungenutzte Möglichkeiten ergeben!

www.lohi.de/steuertipps
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 320 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
n.janisch@lohi.de
09402 503263
www.lohi.de

(Weitere interessante Bayern News & Bayern Infos & Bayern Tipps gibt es hier.)

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Durch den individuellen Autoverkehr wird die Umwelt belastet. Warum nicht umweltfreundliche Fahrgemeinschaften für den Weg zur Arbeit bilden und dabei Steuern sparen? Das lässt sich realisieren, wenn die Arbeitszeiten der wohnortnahen Kollegen mit den eigenen übereinstimmen. Dieses Verhalten wird vom Fiskus belohnt. Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag, unabhängig davon, ob man Selbstfahrer oder Mitfahrer ist.

Identische Entfernungspauschale

Wer mit seinem Auto alleine in die Arbeit fährt, kann für jeden Entfernungskilometer zwischen seiner Wohnung und Arbeit 30 Cent absetzen. Pro Arbeitstag geht das einmal. Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Wer sich von seinem Arbeitskollegen chauffieren lässt und mitfährt, kann genau den gleichen Betrag absetzen. Allerdings dürfen Mitfahrer nur bis zu 4.500 Euro Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

Höchstbetrag hoch angesetzt

Der Höchstbetrag entspricht umgerechnet einer Wegstrecke von 15.000 Kilometern. Wenn zum Beispiel bei einer vierköpfigen Fahrgemeinschaft an insgesamt 228 Arbeitstagen jeder zu gleichen Teilen abwechselnd der Fahrer ist, kommt jeder auf 57 Fahrer- und 171 Mitfahrertage. Die Höchstgrenze wird bei Mitfahrertagen dann bei 87 Kilometern täglicher Entfernung zur Arbeit erreicht. Sie ist also recht hoch angesetzt und wird in der Regel nicht ausgeschöpft.

Umwege werden nicht berücksichtigt

Werden weitere Kollegen unterwegs eingesammelt und wird ein Umweg zum Betrieb gefahren, kann dieser im Rahmen der Entfernungspauschale nicht geltend gemacht werden. Größere Umwege, um einen Kollegen abzuholen, rentieren sich steuerlich gesehen also nicht, wenn man sich beim Fahren abwechselt. Da ist es besser, es wird an einem zentralen Knotenpunkt ein Treffpunkt vereinbart, zu dem jeder selbst hinfährt und von dort aus wird dann gemeinsam weitergefahren.

Gut für die Umwelt und den Geldbeutel

Wechseln sich die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft beim Fahren und Mitfahren ab, so rentiert sich das für alle. Und ein Beitrag zum Klimaschutz ist allemal geleistet, da Benzin, Abgase und Feinstaub durch Reifenabnutzung eingespart wurden. Und auch die Lebensdauer des eigenen Autos steigt durch die geringere Kilometerzahl und die geringere Abnutzung von Verschleißteilen. Was wieder gut fürs eigene Portemonnaie ist. Also mal das berufliche Umfeld checken, ob sich hier nicht ungenutzte Möglichkeiten ergeben!

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