ECG zum Emissionshandel: Bis 29.6.19 sind Zuteilungsanträge zu stellen
Datum: Mittwoch, dem 20. März 2019
Thema: Bayern Infos


Kehl, 19. März 2019 - Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat jetzt die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bekannt gegeben. Für den Zuteilungszeitraum 2021-2025 in der Handelsperiode 2021-2030 ist es der 29. Juni 2019. Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Anträge müssen mit elektronischem Formularvorlagen über das Formular-Management-System (FMS), ein online-Portal der DEHSt gestellt werden.

Bis jetzt ist das Portal noch nicht freigeschaltet. Man wird es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes finden: https://www.formulare.dehst.de/

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstellt wie in den vergangenen Perioden einen Leitfaden, der allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren gibt. Dieser Leitfaden erscheint in sechs Teilen. Er bietet eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln. Und er beschreibt die wesentlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Antrag zu erstellen. Der erste Teil des Leitfadens ist erschienen. Fünf weitere folgen in den kommenden Wochen. Man findet sie ebenfalls auf der Internetseite des Umweltbundesamtes ( https://www.dehst.de).

Alexander Henze, Emissionshandelsexperte und Partner der ECG: "Der Zeitplan ist ambitioniert; wir raten allen Betreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen, sich schnell dem Thema Antragstellung zu widmen, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden. Dazu zählt auch, die kommenden Teile des Leitfadens genau zu studieren. Unternehmen, die diesen Aufwand nicht leisten wollen, können auch externe Berater wie die ECG beauftragen."
Die 1986 gegründete ECG mit Sitz in Kehl ist das größte unabhängige Beratungsunternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen betreut gegenwärtig den Einsatz und Einkauf von rund 20.000 GWh Strom sowie rund 15.000 GWh Erdgas. Über 2.000 Kunden in Deutschland sowie im europäischen Ausland sind derzeit unter Vertrag; der Fokus liegt dabei auf mittelständischen Betrieben aus produzierenden Gewerben. Aber auch große Industrieunternehmen wie Henkel, Axel-Springer, Berliner Zeitungsverlag, Wieland-Werke gehören zum Kundenkreis. Mit rund 40 Mitarbeitern erwirtschaftet ECG einen jährlichen Umsatz von ca. 4,5 Mio. Euro. Geschäftsführer sind Dr. Wolfgang Hahn, Dr. Jürgen Joseph und Jörg Scheyhing.
Weitere Informationen über die ECG unter www.energie-consulting.com.
ECG Energie Consulting GmbH
Matthias Ebinger
Wilhelm-Leonhard-Straße 10
77694 Kehl-Goldscheuer
07854 9875-0

http://www.energie-consulting.com

Pressekontakt:
Haussmann Pfaff Kommunikation
Dr. Antonia Green & Dr. Daniel Haussmann
Höchlstr. 2
81675 München
haussmann@haussmannpfaff.de
089 99249654
http://www.haussmannpfaff.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Kehl, 19. März 2019 - Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat jetzt die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bekannt gegeben. Für den Zuteilungszeitraum 2021-2025 in der Handelsperiode 2021-2030 ist es der 29. Juni 2019. Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Anträge müssen mit elektronischem Formularvorlagen über das Formular-Management-System (FMS), ein online-Portal der DEHSt gestellt werden.

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Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstellt wie in den vergangenen Perioden einen Leitfaden, der allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren gibt. Dieser Leitfaden erscheint in sechs Teilen. Er bietet eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln. Und er beschreibt die wesentlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Antrag zu erstellen. Der erste Teil des Leitfadens ist erschienen. Fünf weitere folgen in den kommenden Wochen. Man findet sie ebenfalls auf der Internetseite des Umweltbundesamtes ( https://www.dehst.de).

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